Wichtige Fragen?

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Ja natürlich. Leider ist die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich. Sie müssten sich als Selbstzahler anmelden. 

Kosten für die Behandlung betragen zwischen 35 und 120 Euro, je nachdem welche zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 

Jede Behandlung beginnt mit einem Gespräch. Da jeder Patient ist vor allem Mensch, der eine eigene Krankheitsgeschichte hat, die bei der Diagnostik und Therapie die wichtigste Rolle spielt, nehmen wir uns die notwendige Zeit diese in Detail durchzusprechen. Anschließend steht es eine sorgfältige körperlich- neurologische Untersuchung.

Ein EEG (Elektroenzephalografie) ist eine Untersuchungsmethode, bei der die elektrische Aktivität der Hirnrinde über Elektroden gemessen wird. Das macht man zum Beispiel bei der Diagnostik von Epilepsien.

Die Elektroneurografie, kurz ENG, ist eine Untersuchung der peripheren Nerven, also der Nerven, die nicht Teil von Gehirn und Rückenmark sind. Mit der ENG bestimmt der Arzt die Geschwindigkeit, mit der die Nerven Informationen weiterleiten.

 Eine Lumbalpunktion (Liquorpunktion) bezeichnet die Entnahme einer Nervenwasserprobe aus dem Rückenmarkskanal. Sie dient zur Diagnostik verschiedener Erkrankungen und wird darüber hinaus auch zu therapeutischen Zwecken oder zum Einbringen von örtlichen Betäubungsmitteln genutzt. 
Die Liquorpunktion dient dem Nachweis beziehungsweise dem Ausschluss verschiedener Erkrankungen zum Beispiel:
  • Hirn- und Rückenmarkstumore 
  • entzündliche Erkrankungen des Gehirns (Enzephalitis) oder der Hirnhäute (Meningitis)
  • Multiple Sklerose